Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nestlé SA; Galderma Pharma SA; Laboratoires lnnéov SA; lnnéov Brasil Nutricosmeticos Ltda - BWB/Z-2654 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nestlé SA; Galderma Pharma SA; Laboratoires lnnéov SA; lnnéov Brasil Nutricosmeticos Ltda

BWB/Z-2654

29.04.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb wesentlicher Vermögensgegenstände der Laboratoires lnnéov SA (Frankreich) sowie Erwerb von 100% der Anteile an lnnéov Brasil Nutricosmeticos Ltda (Brasilien) durch Galderma Pharma SA (Schweiz), eine 100%ige Tochtergesellschaft von Nestlé SA (Schweiz). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von kosmetischen Nahrungsergänzungsmitteln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2015 weggefallen.

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