Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

easybank AG; Energie Steiermark AG; easy green energy GmbH & Co KG - BWB/Z-2645 | Bundeswettbewerbsbehörde

easybank AG; Energie Steiermark AG; easy green energy GmbH & Co KG

BWB/Z-2645

23.04.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gründung einer von Energie Steiermark AG und easybank AG gemeinsam kontrollierten Gesellschaft, easy green energy GmbH & Co KG, Österreich. Energie Steiermark wird in diese Gesellschaft den Betrieb von Unsere Wasserkraft GmbH & Co KG, Österreich, im Bereich der Privat- und Kleingewerbekunden einbringen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Online-Vertrieb von Strom und Gas.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.05.2015 weggefallen.

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