Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Laura Privatstiftung; SIGNA Holding GmbH; SIGNA Prime Beteiligung GmbH - BWB/Z-2636 | Bundeswettbewerbsbehörde

Laura Privatstiftung; SIGNA Holding GmbH; SIGNA Prime Beteiligung GmbH

BWB/Z-2636

16.04.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Beabsichtigter Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über die SIGNA Prime Beteiligung GmbH (Wien) durch die Laura Privatstiftung (Innsbruck) und die SIGNA Holding GmbH (Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb, die Entwicklung, die Vermietung, die Verwaltung und die Verwertung von gewerblichen Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.05.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.05.2015 weggefallen.

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