Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittelgesellschaft mbH; Bertschi AG; Log4Chem GmbH - BWB/Z-2633 | Bundeswettbewerbsbehörde

VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittelgesellschaft mbH; Bertschi AG; Log4Chem GmbH

BWB/Z-2633

13.04.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von Anteilen an Log4Chem GmbH (Deutschland) idHv 25,10% durch VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittelgesellschaft mbH (Deutschland) sowie idHv 35,95% durch Bertschi AG (Schweiz) von HOYER GmbH (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Schienenlogistik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2015 weggefallen.

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