Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AAE Wagon a.s.; VTG AG; Solveq Funds SICAV Plc.; Cargo Wagon a.s. - BWB/Z-2632 | Bundeswettbewerbsbehörde

AAE Wagon a.s.; VTG AG; Solveq Funds SICAV Plc.; Cargo Wagon a.s.

BWB/Z-2632

10.04.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von Anteilen an Cargo Wagon a.s. (Slowakei) idHv 66% durch AAE Wagon a.s. (Slowakei) sowie Erwerb mittelbarer gemeinsamer Kontrolle über Cargo Wagon a.s. (Slowakei) durch VTG AG (Deutschland) und Solveq Funds SICAV Plc. (Malta). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Vermietung von Güterwagen und Schienenlogistik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.05.2015 weggefallen.

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