Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volksbank Salzburg eG; Volksbank Strasswalchen-Vöcklamarkt-Mondsee e.G. - BWB/Z-2631 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volksbank Salzburg eG; Volksbank Strasswalchen-Vöcklamarkt-Mondsee e.G.

BWB/Z-2631

10.04.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Volksbank Strasswalchen-Vöcklamarkt-Mondsee e.G. wird als übertragende Gesellschaft auf die Volksbank Salzburg eG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Es handelt sich um eine Verschmelzung nach dem GenVG, bei der die übertragende Genossenschaft als Folge der Verschmelzung aufgelöst wird.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.05.2015 weggefallen.

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