Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sony Music Entertainment; Orchard Media, lnc. - BWB/Z-2627 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sony Music Entertainment; Orchard Media, lnc.

BWB/Z-2627

31.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Sony Music Entertainment, USA, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sony Corporation of America, USA, beabsichtigt, ihre bestehende mitkontrollierende 51%-Beteiligung auf 100% zu erhöhen und damit alleinige Kontrolle an Orchard Media, lnc., USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von digitalen Inhalten an Online-Plattformen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.04.2015 weggefallen.

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