Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aegon Asset Management Holding B.V.; La Banque Postale Asset Management - BWB/Z-2626 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aegon Asset Management Holding B.V.; La Banque Postale Asset Management

BWB/Z-2626

31.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb eines 25% Anteils an La Banque Postale Asset Management durch Aegon Asset Management Holding B.V., einer Tochtergesellschaft von AEGON N.V., Niederlande, von der bisherigen alleinigen Anteilseignerin, SF2, einer 100%igen Tochtergesellschaft von La Banque Postale, Frankreich. SF2 wird das Zielunternehmen auch in Zukunft alleine kontrollieren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Finanzdienstleistungen, insbesondere Vermögensverwaltung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.04.2015 weggefallen.

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