Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aegon Asset Management Holding B.V.; La Banque Postale Asset Management
BWB/Z-2626
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb eines 25% Anteils an La Banque Postale Asset Management durch Aegon Asset Management Holding B.V., einer Tochtergesellschaft von AEGON N.V., Niederlande, von der bisherigen alleinigen Anteilseignerin, SF2, einer 100%igen Tochtergesellschaft von La Banque Postale, Frankreich. SF2 wird das Zielunternehmen auch in Zukunft alleine kontrollieren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Finanzdienstleistungen, insbesondere Vermögensverwaltung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.04.2015 weggefallen.