Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RTI Gruppe; Airbus Engineering Centre in Russia - BWB/Z-2624 | Bundeswettbewerbsbehörde

RTI Gruppe; Airbus Engineering Centre in Russia

BWB/Z-2624

31.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 45% der Anteile an Airbus Engineering Centre in Russia (ECAR) durch die RTI Gruppe, eine russische Industrieholding, die zur russischen Sistema Gruppe gehört, von Kaskol Group LLC. Nach dem Zusammenschlussvorhaben wird die Airbus Gruppe weiterhin 51% am Zielunternehmen halten, während Kaskol Group LLC ein Minderheitsaktionär im Besitz der verbleibenden 4% seiner Anteile bleiben wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Entwicklung von Flugzeugstrukturen und Flugzeugbauteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.04.2015 weggefallen.

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