Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HANNOVER Finanz-Gruppe; Deurotech Group GmbH
BWB/Z-2623
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitzen in Hannover und Wien beabsichtigen, 74% an der Deurotech Group GmbH mit Sitz in Langenfeld, Deutschland, als Muttergesellschaft der Deurotech-Gruppe (Vits Technology GmbH, IFA Technology GmbH, DEUROWOOD Produktions GmbH und Wessel-Umwelttechnik GmbH) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Maschinen- und Anlagenbau für die industrielle Holz-Oberflächenbehandlung, Herstellung von Harzen/Additiven.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2015 weggefallen.