Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HANNOVER Finanz-Gruppe; Deurotech Group GmbH - BWB/Z-2623 | Bundeswettbewerbsbehörde

HANNOVER Finanz-Gruppe; Deurotech Group GmbH

BWB/Z-2623

27.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitzen in Hannover und Wien beabsichtigen, 74% an der Deurotech Group GmbH mit Sitz in Langenfeld, Deutschland, als Muttergesellschaft der Deurotech-Gruppe (Vits Technology GmbH, IFA Technology GmbH, DEUROWOOD Produktions GmbH und Wessel-Umwelttechnik GmbH) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Maschinen- und Anlagenbau für die industrielle Holz-Oberflächenbehandlung, Herstellung von Harzen/Additiven.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2015 weggefallen.

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