Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A&E Television Networks, LLC; Vice Gruppe - BWB/Z-2622 | Bundeswettbewerbsbehörde

A&E Television Networks, LLC; Vice Gruppe

BWB/Z-2622

27.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Anteilen an einer neu gegründeten Holding-Gesellschaft der Vice Gruppe durch A&E Television Networks, LLC (USA), wodurch die bestehende Kapitalbeteiligung auf etwa 30% aufgestockt wird. Die neu gegründete Holding-Gesellschaft wird im Gegenzug eine 49,9%ige Beteiligung an einer Tochtergesellschaft der A&E Television Networks, LLC (USA) erwerben. A&E Television Networks, LLC wird in diese Tochtergesellschaft ihren bestehenden Geschäftsbereich des Senders "H2" eingebracht haben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht