Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CA Immobilien Anlagen AG; O1 Group Limited; IMMOFINANZ AG
BWB/Z-2620
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CA Immobilien Anlagen AG beabsichtigt, zusammen mit dem sie alleine im zusammenschlussrechtlichen Sinn kontrollierenden Gesellschafter O1 Group Limited eine Beteiligung an IMMOFINANZ AG zu erwerben, die zumindest einem (faktischen) Stimmrechtsanteil von 25% in Hauptversammlungen entspricht.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.