Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CA Immobilien Anlagen AG; O1 Group Limited; IMMOFINANZ AG - BWB/Z-2620 | Bundeswettbewerbsbehörde

CA Immobilien Anlagen AG; O1 Group Limited; IMMOFINANZ AG

BWB/Z-2620

25.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CA Immobilien Anlagen AG beabsichtigt, zusammen mit dem sie alleine im zusammenschlussrechtlichen Sinn kontrollierenden Gesellschafter O1 Group Limited eine Beteiligung an IMMOFINANZ AG zu erwerben, die zumindest einem (faktischen) Stimmrechtsanteil von 25% in Hauptversammlungen entspricht.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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