Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Axel Springer Digital Classifieds Holding GmbH; lmmonet GmbH; Immowelt AG - BWB/Z-2613 | Bundeswettbewerbsbehörde

Axel Springer Digital Classifieds Holding GmbH; lmmonet GmbH; Immowelt AG

BWB/Z-2613

20.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zusammenführung der lmmonet GmbH (Deutschland) und der Immowelt AG (Deutschland) in ein Gemeinschaftsunternehmen. An dem Gemeinschaftsunternehmen soll die Axel Springer Digital Classifieds Holding GmbH (Deutschland) zu über 50% beteiligt sein. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Medien und Werbung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht