Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lieferbeton Gesellschaft mbH; Dipl.-Ing. Markus Papst Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2610 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lieferbeton Gesellschaft mbH; Dipl.-Ing. Markus Papst Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2610

17.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Pacht von Transportbetonwerken in Weyer (OÖ) und Turnau (Stmk) von der Dipl.-Ing. Markus Papst Gesellschaft m.b.H., 8130 Frohnleiten, und der Betrieb des bisher von Dipl.-Ing. Markus Papst Gesellschaft m.b.H. betriebenen Transportbetonwerkes Gratkorn (Stmk) durch Lieferbeton Gesellschaft mbH, 2103 Langenzersdorf.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.04.2015 weggefallen.

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