Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IPH S.A.S.; Minetti S.p.A. - BWB/Z-2607 | Bundeswettbewerbsbehörde

IPH S.A.S.; Minetti S.p.A.

BWB/Z-2607

16.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​IPH S.A.S., Paris/Frankreich beabsichtigt, 50% der Anteile an und folglich Kontrolle über Minetti S.p.A., Bergamo/Italien samt ihren direkten oder indirekten Beteiligungen, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Geschäftsfelder Lieferung von technischen Teilen für Instandhaltung sowie Originalzubehör für Industrie und Produktion (sog. "technischer Handel").

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2015 weggefallen.

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