Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aurelius AG; EMEA Handarbeitsgeschäft - BWB/Z-2606 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aurelius AG; EMEA Handarbeitsgeschäft

BWB/Z-2606

12.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb des EMEA Handarbeitsgeschäfts von J&P Coats Limited, Vereinigtes Königreich, und damit von Anteilen an Coats Harlander GmbH (Österreich),Coats NV (Belgien), Coats B.V. (Niederlande), Coats Opti Crafts Oy (Finnland), Coats Crafts Hungary Kft (Ungarn), Caots Cucirini 5.R.L. (Italien), Companhia de Linha Coats & Clark S.A. (Portugal), Coats Fabra S.A. (Spanien) and Coats Crafts Tekstil Sanagii Ve Ticaret Anonim Sirketi (Türkei) sowie von bestimmten Vermögenswerten in Deutschland, der Schweiz, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Slowakei und Tschechien durch Aurelius AG, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Handarbeitswaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.04.2015 weggefallen.

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