Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Johnson Controls, lnc.; Hitachi Appliances, lnc. - BWB/Z-2605 | Bundeswettbewerbsbehörde

Johnson Controls, lnc.; Hitachi Appliances, lnc.

BWB/Z-2605

10.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Johnson Controls, lnc. (USA) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über bestimmte Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Ressourcen in Bezug auf Heizungs-, Lüftungs- und Klima-Produkte von Hitachi Appliances, lnc. (Japan) zu erwerben (ausschließlich dem Vertrieb und Dienstleistungen in Japan sowie einiger sonstiger Vermögenswerte). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagenindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.04.2015 weggefallen.

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