Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sonova Holding AG; Hansaton Akustik GmbH; Audia Akustik GmbH; Audio Medical lndustrie S.A.S.; Hansaton Acoustics lnc. - BWB/Z-2604 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sonova Holding AG; Hansaton Akustik GmbH; Audia Akustik GmbH; Audio Medical lndustrie S.A.S.; Hansaton Acoustics lnc.

BWB/Z-2604

09.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Sonova Holding AG (Schweiz) beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Hansaton Akustik GmbH (Deutschland), Audia Akustik GmbH (Deutschland), Audio Medical lndustrie S.A.S. (Frankreich) sowie Hansaton Acoustics lnc. (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Hörgeräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2015 weggefallen.

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