Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sonova Holding AG; Hansaton Akustik GmbH; Audia Akustik GmbH; Audio Medical lndustrie S.A.S.; Hansaton Acoustics lnc.
BWB/Z-2604
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Sonova Holding AG (Schweiz) beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Hansaton Akustik GmbH (Deutschland), Audia Akustik GmbH (Deutschland), Audio Medical lndustrie S.A.S. (Frankreich) sowie Hansaton Acoustics lnc. (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Hörgeräten.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2015 weggefallen.