Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Landwirtschaftsverlag GmbH; Erwerb von Vermögensgegenständen der LPV Media GmbH - BWB/Z-2596 | Bundeswettbewerbsbehörde

Landwirtschaftsverlag GmbH; Erwerb von Vermögensgegenständen der LPV Media GmbH

BWB/Z-2596

03.03.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Landwirtschaftsverlag GmbH (Münster, Deutschland) beabsichtigt, indirekt die Fachzeitschriften "Lebensmittel Praxis", "Business Handel" und "convenience shop" sowie sämtliche Anteile an der Regal Verlagsgesellschaft m.b.H. (Wien, Österreich) und der Wydawnictwo Gospodarcze Sp. Z.o.o. (Warschau, Polen) von LPV Media GmbH (Neuwied, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Fachzeitschriften.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2015 weggefallen.

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