Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft; Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft - BWB/Z-2592 | Bundeswettbewerbsbehörde

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft; Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft

BWB/Z-2592

19.02.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft, Neusiedler Straße 33, A-7000, Eisenstadt beabsichtigt den Erwerb von 53,79% der Anteile an, und damit die alleinige Kontrolle über die Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft, Goldschmiedg. 3, 1010 Wien, Österreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Erbringung von Bankdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2015 weggefallen.

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