Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BK Giulini GmbH; Hoyermann Chemie GmbH; Prolactal GmbH; Rovita GmbH - BWB/Z-2586 | Bundeswettbewerbsbehörde

BK Giulini GmbH; Hoyermann Chemie GmbH; Prolactal GmbH; Rovita GmbH

BWB/Z-2586

11.02.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 100% der Anteile an Prolactal GmbH (Linz) und 100% der Anteile an Rovita GmbH (Engelsberg, Deutschland) durch BK Giulini GmbH und Hoyermann Chemie GmbH (Ludwigshafen am Rhein, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Lebensmittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2015 weggefallen.

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