Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

L Capital Asia, L.L.C.; Arcadia s.r.l. - BWB/Z-2582 | Bundeswettbewerbsbehörde

L Capital Asia, L.L.C.; Arcadia s.r.l.

BWB/Z-2582

10.02.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​L Capital Asia, L.L.C., ein von L Capital Asia Advisors verwalteter Investmentfonds, beabsichtigt, 51% der Anteile an Arcadia s.r.l. zu erwerben. L Capital Asia Advisors ist eine indirekte Tochtergesellschaft von LVMH-Moёt Hennessy Louis Vuitton SE, die letztlich von der Groupe Arnault SAS kontrolliert wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bekleidung und Accessoires.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.03.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.03.2015 weggefallen.

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