Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; M&R Holding AG; Alicona lmaging GmbH - BWB/Z-2580 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; M&R Holding AG; Alicona lmaging GmbH

BWB/Z-2580

09.02.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Unmittelbarer Erwerb von 98,69% des Grundkapitals der (in eine GmbH umzuwandelnden) M&R Holding AG mit Sitz in Raaba-Grambach und unmittelbarer sowie mittelbarer Erwerb von insgesamt 80% des Stammkapitals der Alicona lmaging GmbH mit Sitz in Raaba-Grambach jeweils durch Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P., einer Fondsgesellschaft der Finanzinvestorengruppe Quadriga Capital mit Sitz in Jersey, Channel lslands. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb automatisierter Industrieanlagen und 3D-0berflächenmesstechnikgeräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2015 weggefallen.

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