Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Henry Schein Animal Health Holdings Ltd; scil animal care company GmbH - BWB/Z-2579 | Bundeswettbewerbsbehörde

Henry Schein Animal Health Holdings Ltd; scil animal care company GmbH

BWB/Z-2579

06.02.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Henry Schein Animal Health Holdings Ltd (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, alle Anteile an scil animal care company GmbH (Deutschland) von BioNet Holding GmbH (Deutschland), der einzigen Anteilseignerin von scil animal care company GmbH, zu erwerben. Henry Schein bietet weltweit Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen für zahnmedizinische, tiermedizinische und ärztliche Praxen an. Das Unternehmen scil ist ein Großhändler für Diagnostik- und Hardwareprodukte im Bereich der Veterinärmedizin. Darüber hinaus bietet scil Fortbildungen, Seminare und andere Dienstleistungen in Verbindung mit den vertriebenen Geräten an. Nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens wird Henry Schein UK alleinige Kontrolle über scil haben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.03.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2015 weggefallen.

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