Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HANNOVER Finanz-Gruppe; Leicht Maschinenbau Gruppe - BWB/Z-2568 | Bundeswettbewerbsbehörde

HANNOVER Finanz-Gruppe; Leicht Maschinenbau Gruppe

BWB/Z-2568

23.01.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitzen in Hannover und Wien beabsichtigen, 85% an der Leicht Maschinenbau Gruppe mit dem Sitz in Hallstadt, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Lohnfertigung von mechanischen Bauteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.02.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht