Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allnex S.à.r.l.; Eternal Materials Co., Ltd. - BWB/Z-2566 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allnex S.à.r.l.; Eternal Materials Co., Ltd.

BWB/Z-2566

22.01.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Allnex S.à.r.l. und Eternal Materials Co., Ltd. beabsichtigen den Erwerb einer wechselseitigen Beteiligung an ihren jeweiligen Geschäftsbereichen betreffend der Herstellung und des Vertriebs von Aminoharzen in der Region VR China, Hong Kong, Macau und Taiwan über ein Gemeinschaftsunternehmen. Nach Durchführung der Transaktion wird Allnex S.à.r.l. eine Beteiligung von 51% und Eternal Materials Co., Ltd. eine Beteiligung von 49% an dem Gemeinschaftsunternehmen halten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Chemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.02.2015 weggefallen.

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