Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HAV Holding GmbH; Grasl Druck & Neue Medien GmbH - BWB/Z-2564 | Bundeswettbewerbsbehörde

HAV Holding GmbH; Grasl Druck & Neue Medien GmbH

BWB/Z-2564

15.01.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die HAV Holding GmbH kauft und übernimmt durch die GD Holding GmbH von der G. Grasl Gesellschaft m.b.H. die Mehrheit (78%) der Anteile an der Grasl Druck & Neue Medien GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Druckvorstufenleistungen und Herstellung von Druckprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2015 weggefallen.

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