Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mubadala Development Company PSJC; Tawazun Holding Company LLC
BWB/Z-2563
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Übertragung von Anteilen an bestimmten in den Bereichen Verteidigung und Technologie tätigen Unternehmen, die meisten mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten, von Mubadala Development Company PSJC und Tawazun Holding Company LLC an das neu gegründete Unternehmen Emirates Defence Industries Company PJSC, das dann in der Folge von Mubadala und Tawazun gemeinsam kontrolliert wird. Der Zusammenschluss betrifft den Verkauf von Schusswaffen und computergestützten numerischen Steuerungen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2015 weggefallen.