Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Honeywell International Inc.; Datamax International Corporation - BWB/Z-2562 | Bundeswettbewerbsbehörde

Honeywell International Inc.; Datamax International Corporation

BWB/Z-2562

14.01.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Honeywell International Inc. (USA) beabsichtigt, unmittelbar 100% der Anteile und dadurch die alleinige Kontrolle über Datamax International Corporation (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Etikettendruckern und für den Betrieb dieser Geräte benötigten Verbrauchsmaterialien (insbesondere Etiketten, Kassenbons und Farbbänder).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.02.2015 weggefallen.

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