Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Mid Market LP; E.I.S. Holding GmbH; E.I.S. Aircraft GmbH; DEVA-Kunststofftechnik GmbH - BWB/Z-2561 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Mid Market LP; E.I.S. Holding GmbH; E.I.S. Aircraft GmbH; DEVA-Kunststofftechnik GmbH

BWB/Z-2561

14.01.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Mid Market LP (Schiphol, Niederlande) beabsichtigt, 100% der Anteile und somit alleinige Kontrolle über E.I.S. Holding GmbH (München, Deutschland) sowie deren Tochtergesellschaften E.I.S. Aircraft GmbH (Euskirchen, Deutschland) und DEVA-Kunststofftechnik GmbH (Lemgo, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Entwicklung von Kabinenausstattungen für Flugzeuge, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen sowie Trainingsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.01.2015 weggefallen.

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