Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH; Selectron Systems AG - BWB/Z-2556 | Bundeswettbewerbsbehörde

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH; Selectron Systems AG

BWB/Z-2556

09.01.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH beabsichtigt, indirekt I00% der Anteile sowie alleinige Kontrolle an der Selectron Systems AG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Komponenten für Schienenfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.02.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2015 weggefallen.

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