Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jarden Corporation; Calzaturificio Dal Bello S.r.l.; Dal Bello Holding S.r.l. - BWB/Z-2553 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jarden Corporation; Calzaturificio Dal Bello S.r.l.; Dal Bello Holding S.r.l.

BWB/Z-2553

05.01.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Jarden Corporation (USA) beabsichtigt, durch die 100%ige indirekt von ihr gehaltene Tochtergesellschaft Marker Volkl S.r.l. (Italien) alle Anteile an Calzaturificio Dal Bello S.r.l. (Italien) und Dal Bello Holding S.r.l. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Wintersport-Equipment.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.02.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.01.2015 weggefallen.

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