Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wessels + Müller Aktiengesellschaft; TROST AUTO SERVICE TECHNIK SE; CORO Invest GmbH - BWB/Z-2552 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wessels + Müller Aktiengesellschaft; TROST AUTO SERVICE TECHNIK SE; CORO Invest GmbH

BWB/Z-2552

05.01.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Wessels + Müller Aktiengesellschaft beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Aktien und damit aller Anteile an der TROST AUTO SERVICE TECHNIK SE von der Trost Verwaltungsgesellschaft m.b.H sowie der CORO Invest GmbH. Der Zusammenschluss betrifft den Handel mit Kfz-Ersatzteilen und Zubehörteilen sowie den Verkauf von Werkstatteinrichtungen und Werkstattbedarf.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.02.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.02.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht