Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; HABAU Hoch- und Tiefbau- gesellschaft m.b.H.; Asphaltmischanlage Linz GmbH - BWB/Z-2545 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; HABAU Hoch- und Tiefbau- gesellschaft m.b.H.; Asphaltmischanlage Linz GmbH

BWB/Z-2545

23.12.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den Erwerb des gesamten Geschäftsanteils der HABAU Hoch- und Tiefbau- gesellschaft m.b.H. an der Asphaltmischanlage Linz GmbH mit dem Sitz in Linz durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. und deren damit verbundenes Erreichen eines Beteiligungsgrades von 30% am Stammkapital der Gesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Asphaltmischgut.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2015 weggefallen.

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