Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wintersteiger AG; Paul Ernst Maschinenfabrik GmbH - BWB/Z-2542 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wintersteiger AG; Paul Ernst Maschinenfabrik GmbH

BWB/Z-2542

23.12.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Wintersteiger AG beabsichtigt, 100% der Anteile an der Paul Ernst Maschinenfabrik GmbH mit Sitz in Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Maschinen zur Entgratung, zumKantenverrunden, Oxid entfernen sowie Oberflächenschleifen von Blech und Metall.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2015 weggefallen.

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