Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HN Besitzgesellschaft mbH; Heinrich Nölke GmbH & Co. KG - BWB/Z-2540 | Bundeswettbewerbsbehörde

HN Besitzgesellschaft mbH; Heinrich Nölke GmbH & Co. KG

BWB/Z-2540

22.12.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Geplanter Erwerb der alleinigen Kontrolle an der Heinrich Nölke GmbH & Co. KG (Versmold, Deutschland) durch die zu der "zur Mühlen Gruppe" gehörige Akquisitionsgesellschaft HN Besitzgesellschaft mbH (Böklund, Deutschland) von der Gebr. Nölke GmbH & Co. KG (Versmold, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Nahrungs- und Genussmittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.01.2015 weggefallen.

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