Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AVIC International Holding (Zhuhai) Company Limited; Align Aerospace Holding, Inc. - BWB/Z-2538 | Bundeswettbewerbsbehörde

AVIC International Holding (Zhuhai) Company Limited; Align Aerospace Holding, Inc.

BWB/Z-2538

22.12.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​AVIC International Holding (Zhuhai) Company Limited beabsichtigt, von Fonds, die von mit Greenbriar Equity Group LLC verbundenen Gesellschaften verwaltet werden, Align Aerospace Holding, Inc. zu erwerben. Der Erwerb soll durch eine Verschmelzung (reverse merger) einer 100%-igen U.S.-Tochtergesellschaft von AVIC International Holding (Zhuhai) Company Limited mit und in Align Aerospace Holding, Inc. erfolgen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor "Class C" Luftfahrtkomponenten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2015 weggefallen.

zurück zur Übersicht