Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH; Heidelberg Instruments Mikrotechnik GmbH - BWB/Z-2536 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH; Heidelberg Instruments Mikrotechnik GmbH

BWB/Z-2536

22.12.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH beabsichtigt, 100% der Stimmrechte und 71,24% der Kapitalanteile an Heidelberg Instruments Mikrotechnik GmbH zu erwerben. Das Zielunternehmen ist im Bereich der Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs von Lithographie-Systemen für die industrielle Nutzung und Forschung tätig. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Lithographie-Systemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2015 weggefallen.

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