Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Novartis AG; GlaxoSmithKline Consumer Healthcare Holdings Limited
BWB/Z-2532
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Novartis AG beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an GlaxoSmithKline Consumer Healthcare Holdings Limited zu erwerben. Das angemeldete Vorhaben ist Teil einer größeren Transaktion, die bei der Europäischen Kommission als Fall COMP/M.7276 angemeldet wurde. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Arzneimittel.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.