Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mitsubishi Materials Corporation; Hitachi Tool Engineering Ltd. - BWB/Z-2525 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mitsubishi Materials Corporation; Hitachi Tool Engineering Ltd.

BWB/Z-2525

09.12.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb von 51% des gesamten ausgegebenen Anteilskapitals an Hitachi Tool Engineering Ltd. durch Mitsubishi Materials Corporation. Hitachi Tool Engineering Ltd. ist derzeit eine 100%ige Tochtergesellschaft der Hitachi Metals Ltd., die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft von Hitachi Ltd. ist. Hitachi Metals Ltd. hält weiterhin 49% der Anteile an Hitachi Tool Engineering Ltd.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.01.2015 weggefallen.

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