Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH; Udai Vermögensverwaltung GmbH; Röder Zeltsysteme und Service AG - BWB/Z-2524 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH; Udai Vermögensverwaltung GmbH; Röder Zeltsysteme und Service AG

BWB/Z-2524

09.12.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH beabsichtigt, direkt 100% der Stimm- und Kapitalanteile an Udai Vermögensverwaltung GmbH sowie direkt bzw indirekt über Udai Vermögensverwaltung GmbH insgesamt 100% der Stimm- und Kapitalanteile an der Röder Zeltsysteme und Service AG zu erwerben. Die Zielunternehmen sind im Bereich Mobilbauten (Zeltsysteme, Lagerzelte undLeichtbauhallen) tätig. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und Vertrieb von Mobilbauten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.01.2015 weggefallen.

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