Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Robert Bosch GmbH; Danfoss A/S
BWB/Z-2519
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines Teilfunktions-Gemeinschaftsunternehmens zwischen Bosch Thermotechnik GmbH, einer 100%-Tochtergesellschaft der Robert Bosch GmbH, Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland, und Danfoss Silicon Power GmbH, einer indirekten 100%-Tochtergesellschaft der Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark, wobei die Parteien ihre bisherigen Aktivitäten im Bereich der ölfreien Turboverdichter für nicht-schwerindustrielle Anwendungen in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kompressoren.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.12.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2014 weggefallen.