Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GLOBALFOUNDRIES U.S. Inc.; International Business Machines Corporation
BWB/Z-2517
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
International Business Machines Corporation beabsichtigt die Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände seines Mikroelektronikgeschäftsbereichs an GLOBALFOUNDRIES U.S. Inc., eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft vonMubadala Development Company PJSC. Diese Vermögensgegenstände beinhalten Werkzeug, Inventar, Verträge, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geistige Eigentumsrechte und Technologie. Die geplante Transaktion betrifft Mikroelektronikprodukte (integrierte Schaltkreise oder Halbleiter).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2014 weggefallen.