Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rail Cargo Logistics - Austria GmbH; GOLDAIR CARGO SOCIETE ANONYME OF INTERNATIONAL TRANSPORTS AND LOGISTICS S.A.
BWB/Z-2512
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit Sitz in Aspropyrgos, Athen, Griechenland durch Rail Cargo Logistics - Austria GmbH, Wien (49% der Anteile), und GOLDAIR CARGO SOCIETE ANONYME OF INTERNATIONAL TRANSPORTS AND LOGISTICS S.A., Thessi Rykia, Apropyrgos, Griechenland (51% der Anteile), wobei die gemeinsame Gesellschaft das Speditions-/ Logistikdienstleistungsgeschäft der Express - Interfracht Hellas S.A., eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Rail Cargo Logistics - Austria GmbH, Wien, durch Übernahme qualifizierter Mitarbeiter, etc. fortführen wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Speditionsdienstleistungen samt Nebentätigkeiten.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2014 weggefallen.