Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation; TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG; MyElectric - BWB/Z-2511 | Bundeswettbewerbsbehörde

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation; TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG; MyElectric

BWB/Z-2511

27.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mit Abtretungsvertrag vom 13.11.2014 beabsichtigt die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG ihren oben näher beschriebenen Geschäftsanteil im Nominale von zur Gänze geleisteten € 100.000,00 an die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, abzutreten. Durch den gegenständlichen Vorgang wird der Tatbestand des § 7 Absatz 1 litera 3 des Kartellgesetzes verwirklicht. Die Salzburg AG wird durch den gegenständlichen Vorgang Alleingesellschafterin der MyElectric. Sie erhöht ihre Beteiligung von 50% auf 100%. Die TIWAG scheidet somit aus der Gesellschaft aus. Der betroffene Geschäftszweig umfasst Strom- und Gasvertrieb.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2014 weggefallen.

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