Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Blackstone Group LP; AF Security Holdings Corp., Inc. - BWB/Z-2508 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Blackstone Group LP; AF Security Holdings Corp., Inc.

BWB/Z-2508

21.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Wege zweier Fusionen beabsichtigt The Blackstone Group LP., USA, durch ihren Fonds Blackstone Capital Partners VI, LP. die alleinige Kontrolle über AF Security Holdings Corp., Inc., USA, eine neu gegründete gemeinsame Dachgesellschaft für FirewallAcquisition Holdings, Inc., USA (der obersten Holdinggesellschaft von FishNet Security, Inc., USA), einerseits und Accuvant Holdings Corporation, USA, andererseits zu übernehmen. Im Rahmen der Transaktion beabsichtigt ferner Investcorp Bank BSC,Bahrain, mittelbar eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 25% der Anteile an AF Security Holdings Corp., Inc. zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Cyber Security (oder Information Security) IT Hardware- und Softwarelösungen und damit zusammenhängende Beratungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2014 weggefallen.

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