Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Investcorp Bank BSC; Dainese S.p.A. - BWB/Z-2505 | Bundeswettbewerbsbehörde

Investcorp Bank BSC; Dainese S.p.A.

BWB/Z-2505

21.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Investcorp Bank BSC, Manama, Königreich Bahrain, beabsichtigt, indirekt 80% der Anteile an einer neugegründeten Gesellschaft zu erwerben, welche weiterhin in den Kerngeschäftsbereichen der Dainese S.p.A., Molvena, Italien, tätig sein wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und Verkauf von Motorradhelmen sowie anderer Motorradausrüstung und -bekleidung, von Schihelmen und -bekleidung, von Mountainbikebekleidung und Bekleidung für den Pferdesport.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2014 weggefallen.

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