Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rhomberg-Sersa-Rail-Gruppe; Balfour Beatty Rail Austria GmbH; BB Gleisbau GmbH; JumboTec GmbH - BWB/Z-2502 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rhomberg-Sersa-Rail-Gruppe; Balfour Beatty Rail Austria GmbH; BB Gleisbau GmbH; JumboTec GmbH

BWB/Z-2502

19.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet werden der Erwerb von 100% der Anteile an der Balfour Beatty Rail Austria GmbH mit Sitz in Wiener Neudorf, 100% der Anteile an der BB Gleisbau GmbH mit Sitz in München, Deutschland und 100% der Anteile an der JumboTec GmbH mit Sitz in Spremberg, Deutschland, jeweils durch Unternehmen der Rhomberg-Sersa-Rail-Gruppe. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bahninfrastruktur.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2014 weggefallen.

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