Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GEA Group Aktiengesellschaft; De Klokslag Gruppe
BWB/Z-2497
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
GEA Group Aktiengesellschaft (Düsseldorf, Deutschland) beabsichtigt, über GEA Dutch Holding B.V. insgesamt jeweils 100% der Anteile an De Klokslag Engineering B.V., De Klokslag Automatisering B.V. und De Klokslag Machinefabriek B.V. (alle Bolsward, Niederlande) zu erwerben. Die Zielgesellschaften sind in der Herstellung, im Vertrieb und der Wartung von Maschinen für die Käsebruchverarbeitung tätig.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2014 weggefallen.