Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lubrizol Advanced Materials Europe BVBA; Warwick International Holdings Limited - BWB/Z-2496 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lubrizol Advanced Materials Europe BVBA; Warwick International Holdings Limited

BWB/Z-2496

14.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb des gesamten ausgegebenen Anteilskapitals und damit sämtlicher Anteile an Warwick International Holdings Limited (United Kingdom) durch Lubrizol Advanced Materials Europe BVBA, einer 100%igen Tochter der Lubrizol Corporation (USA), die wiederrum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Berkshire Hathaway Inc. (USA) ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Chemikalien, insbesondere die Herstellung und den Vertrieb von Bleichaktivatoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2014 weggefallen.

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